Verpackungsgesetz

Hinweis an Endverbraucher gemäß Verpackungsgesetz:

Wir sind nach dem Verpackungsgesetz verpflichtet, nicht systembeteiligungspflichtige Verpackungen im Sinne des § 15 Absatz 1 Satz 1 des Verpackungsgesetzes, zurückzunehmen und für deren Wiederverwendung oder -verwertung zu sorgen.

Folgende Packungen fallen hierunter:

  • Transportverpackungen (Transportverpackungen sind Verpackungen, die den Transport von Waren in einer Weise erleichtern, dass deren direkte Berührung sowie Transportschäden vermieden werden, und typischerweise nicht zur Weitergabe an den Endverbraucher bestimmt sind)
  • Verkaufs- und Umverpackungen, die nach Gebrauch typischerweise nicht bei privaten Endverbrauchern als Abfall anfallen
  • Verkaufs- und Umverpackungen, für die wegen Schadstoff- und/oder Gesundheitsrisiken bei der Verwertung eine Systembeteiligung nicht möglich ist
  • Verkaufsverpackungen schadstoffhaltiger Füllgüter
  • Mehrwegverpackungen (Mehrwegverpackungen sind Verpackungen, die dazu konzipiert und bestimmt sind, nach dem Gebrauch mehrfach zum gleichen Zweck wiederverwendet zu werden und deren tatsächliche Rückgabe und Wiederverwendung durch eine ausreichende Logistik ermöglicht sowie durch geeignete Anreizsysteme, in der Regel durch ein Pfand, gefördert wird)

 

Demnach sind wir verpflichtet, diese Verpackungen am Ort der tatsächlichen Übergabe oder in dessen unmittelbarer Nähe unentgeltlich zurückzunehmen. Sollte dies nicht möglich sein, haben Sie die Möglichkeit, die Verpackungen an uns zurückzusenden. Hierdurch wollen wir erreichen, dass die Erfüllung unserer Verwertungsanforderungen erleichtert wird. Zur weiteren Klärung der Rückgabe setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung unter der E-Mailadresse schutzbekleidung@batex.de.